Wie ist der Ablauf meiner Bestellung?
Bevor sie eine Bestellung aufgeben, besprechen sie mit Ihrem Bestatter Ihren Wunsch und lassen Sie sich eine geringe Menge Asche (maximal 5 g) aushändigen. Gerne kann Ihr Bestatter uns die Asche auch direkt zusenden. Bitte nehmen Sie oder der Bestatter vor dem Versand der Asche mit uns Kontakt auf. Das ist wichtig, damit die Nachvollziehbarkeit und Sicherstellung unserer Prozesskette gewährleistet ist.
Aufgrund der geringen Menge (maximal 5 g) darf die Asche von Ihrem Bestatter an sie ausgehändigt werden. * Ausnahme Brandenburg

Wenn sie die Kremationsasche erhalten haben, können Sie dieser Anleitung folgend bestellen:

1. Bitte wählen Sie eine Perle Ihrer Wahl aus.

2. Bezahlen sie Ihre Bestellung via Überweisung oder PayPal.

3. Nach Ihrem Zahlungseingang senden wir Ihnen oder ihrem Bestatter ein Versand-Set zu.

4. In dem Versand-Set sind enthalten:

Eine Anleitung, Behälter für die Kremationsasche oder Haaren sowie ein frankierter Rückumschlag.

Bitte sehen Sie es uns nach, dass wir die Frankierung nur für Kunden aus Deutschland übernehmen können. Kunden aus anderen Ländern müssen die Rücksende-Frankierung bitte selbst übernehmen. Bitte versenden Sie immer versichert und mit Sendungsverfolgung. Wir senden Ihnen aber in jedem Fall ein Versand-Set zu.

5. Über den Erhalt Ihrer Rücksendung werden Sie via E-Mail benachrichtigt.

*Einschränkung für das Bundesland Brandenburg

Im Bundesland Brandenburg sind ausschließlich Erinnerungsperlen aus Haaren erlaubt.

Am 19.09.2018 wurde vom Landtag in Potsdam das Bestattungsgesetz für das Bundesland Brandenburg verschärft und die Rechte Hinterbliebener sowie Verstorbener deutlich eingeschränkt. Neuer Bestandteil dieses Gesetzes ist, dass wer auf dem Gebiet des Bundeslandes Brandenburgs:
«…die Totenasche ganz oder teilweise der Beisetzung entzieht oder die Möglichkeit zur Entziehung vermittelt oder bei der Herstellung von Sachen verwendet oder die Möglichkeit zur Herstellung vermittelt,…» Eine Ordnungswidrigkeit begeht (BestG Brandenburg § 38 (1) Nr. 15). Das Gesetz gilt ab dem 20.09.2018 und lediglich für das Gebiet des Bundeslandes Brandenburg.
Aus diesem Grund können wir aus menschlicher Kremationsasche keine Erinnerungsperle erstellen. Gerne erstellen wir Ihnen eine Erinnerungsperle aus Haaren.

Bei Fragen schreiben sie uns gerne eine E-Mail an info@selvam.de.